Mittwoch, 10. Oktober 2012

Staatliche Anerkennung von Studienabschlüssen

Wer über eine Universität im Ausland studiert, muss die staatliche Anerkennung des Studienabschlusses in seinem Bundesland in Deutschland beantragen. Welchem Berufsabschluss in Deutschland die Ausbildung entspricht, entscheidet ein Ansprechpartner an einer deutschen Universität. Ein Professor prüft die vorgelegten Unterlagen und nach dessen Einschätzung kann man die staatliche Anerkennung in der Landesdirektion beantragen. Manchmal sind Eignungsprüfungen oder ein Anpassungslehrgang nötig, die den Studienabschluss aus dem Ausland vervollständigen. Praktika oder Berufserfahrung sind ebenfalls erwünscht und werden gegebenenfalls angeordnet vor einer Anerkennung der Berufsbezeichnung per Urkunde in Deutschland. Den genauen Verfahrensablauf liest man auf der Website berufliche-anerkennung.de nach. Welche Papiere in beglaubigter Kopie einzureichen sind, welche zusätzlichen Nachweise man benötigt und wo man seinen Antrag auf staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses einreicht, diese Informationen findet man unter diesem Link. Das Abkommen von Bologna zur Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen in Europa ist für die staatliche Anerkennung einen wichtige Grundlage. Banner

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